OLYMP TENNIS
Impressum
Kempe GmbH & Co. Olymp-Tennis KG
Rathenaustraße 20
D - 91052 Erlangen
Telefon +49 (0) 9131 1202-0
E-Mail: info@r-kempe.de
Steuer-Nr.: 216/117/03314
Registergericht: Amtsgericht Fürth/Bay.
Registernummer: HRA 6482
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Kempe Verwaltungs-GmbH
Rathenaustraße 20
91052 Erlangen
Geschäftsführer: Katharina Kempe, Karsten Reichl
Registergericht: Amtsgericht Fürth/Bay.
Registernummer: HRB 5639
Inhaltlich verantwortliche Person gemäß § 18 (2) MStV: Karsten Reichl
Information gem. § 36 VSBG
Wer nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Bildnachweis
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Hinweisgebersystem
Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, ethisch zu handeln und die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien sicherzustellen. Als Teil unseres Engagements für Integrität und Transparenz haben wir Maßnahmen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) implementiert.
Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz von Personen, die Unregelmäßigkeiten oder Verstöße gegen Gesetze melden. Diese Personen werden als Hinweisgeber bezeichnet und das Gesetz gewährleistet ihren Schutz vor Benachteiligung oder Vergeltungsmaßnahmen.
Hinweise können von Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden oder anderen Personen gegeben werden, die mit unserer Unternehmensgruppe in Verbindung stehen.
Der Schutz von Hinweisgebern, wenn die Meldung der Wahrheit entspricht, gewährleistet:
- Anonymität und Vertraulichkeit: Wir gewährleisten die Anonymität und Vertraulichkeit von Hinweisgebern. Alle gemeldeten Informationen werden mit höchster Sorgfalt behandelt.
- Schutz vor Benachteiligung: Wir verbieten ausdrücklich jegliche Form der Benachteiligung oder Vergeltung gegenüber Hinweisgebern.
Die Hinweise können auf verschiedene Weisen gemeldet werden.
- Interne Meldestelle: Rechtsanwalt Markus Stock, m.stock@asservandum.de, 09131 61008-23
- Externe Meldestelle „Bundesamt für Justiz“
Wir bitten Sie, sich zuerst an unsere interne Meldestelle zu wenden.
Wir nehmen alle Hinweise ernst. Nach Eingang eines Hinweises initiieren wir eine gründliche und objektive Untersuchung. Maßnahmen werden ergriffen, um etwaige Verstöße zu beheben und sicherzustellen, dass keine Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber ergriffen werden.
Für weitere Informationen oder Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.